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Hausordnung

  1. Bei der Ankunft müssen sich die Gäste, wie gesetzlich vorgeschrieben, ausweisen und alle zur Zuweisung eines Zelt-, Wohnplatzes oder Mobilheims notwendigen Formalitäten erledigen.
  2. Innerhalb der Anlage sind der Autoverkehr und das Abstellen von Fahrzeugen verboten. Lediglich bei Ankunft und Abreise ist es den Gästen erlaubt, mit dem Fahrzeug zuzufahren, um das Aus- bzw. Einladen zu ermöglichen. Zwischen 14:00 und 16:00 Uhr und nach 21:00 Uhr ist jedoch auch diese Zufahrt nicht gestattet.
  3. Von 14:00 bis 16:00 Uhr und von 24:00 bis 7:00 Uhr ist Ruhezeit. In diesen Zeiträumen ist das Benützen der Fahrzeuge, das Fernsehen, Radiohören, sowie jeglicher anderer Lärm untersagt.
  4. Die Direktion bietet die Möglichkeit Wertgegenstände aufzubewahren. Sie haftet nicht für das Abhandenkommen von Gegenständen, die nicht zu Aufbewahrung abgegeben wurden.
  5. Die Direktion haftet für die elektrische Anlage nur bis zum Schaltkasten an dem man angeschlossen ist. Anschlüsse sind nur möglich für die Zelte, Wohnwagen oder Camper mit angemessenem Anschluss (laut CEE-Norm) und nur nach dem Ermessen unserer Techniker. Der Gebrauch von Elektrogeräten, wie z.B. Elektroherd, Fön, Klimaanlagen, usw. am Zeltplatz ist aufgrund der elektrischen Spannung nicht möglich.
  6. Das Betreten von Camping Stellplätzen ist nur nach der Zuweisung durch die Direktion erlaubt; es ist nicht gestattet Campingplätze von anderen Campinggäste ohne deren Erlaubnis zu betreten.
  7. Gegen eine einmalige Einzahlung von Euro 35,00 und in Absprache mit der Direktion sind ausschließlich kleine Hunde erlaubt, die immer an der Leine geführt werden müssen, und für die eine ärztliche Bescheinigung vorgelegt werden muss. Hunde sind in den Gemeinschaftsräumen und am Strand nicht zugelassen.
  8. Besucher unserer Gäste sind gegen Bezahlung eines Tagespreises von Euro 20,00 pro Person ins Feriendorf zugelassen. In der Zeit von 03.8. bis 16.8. sind keine Besucher zugelassen.
  9. Erwachsene bzw. Eltern sind für ihre Kinder verantwortlich und sollen dafür sorgen, dass die eigenen Kinder die Regeln der Ruhezeit, sowie der Hygiene respektieren, und die anderen Gäste nicht stören. Kinder unter 9 Jahre können Gemeinschaftsräume, Toilettenanlagen sowie den Spielplatz nur in Begleitung von älteren Personen benützen. Die Gäste übernehmen die Haftung von jeglichen Schäden auch gegenüber anderen Gästen, die von ihren eigenen Kindern verursacht wurden.
  10. Die Gäste werden gebeten die öffentlichen Toiletten ordnungsgemäß zu benützen. Es wird gebeten, sie ordentlich und möglichst sauber zu halten. Es wird ersucht den Müll in den dafür zuständigen Behälter zu werfen. Wäsche und Geschirr sollen in den zuständigen Waschbecken gewaschen werden.
    Der Verbrauch des Wassers steht den Gästen frei, nichtsdestotrotz werden alle Gäste ersucht die Wasserhähne nach Gebrauch zu schließen, Wasser nicht zu verschwenden und nur soviel Wasser, wie notwendig zu verbrauchen. Es ist nicht erlaubt Wasser zum Autowaschen oder Spielen zu verwenden.
  11. Die Gäste werden gebeten die Unwelt zu respektieren und den Müll richtig zu trennen und in den zuständigen Container zu entsorgen. Es ist verboten große Gegenstände im Feriendorf zu entsorgen.
  12. Es ist verboten das Chemie-WC in den Toilettenanlage zu entleeren. Für dessen Entsorgung stellt die Direktion eine geeignete gesetzlich vorgeschriebene Wanne zu Verfügung. Diesbezüglich wenden Sie sich an die Direktion.
  13. Die Direktion haftet nicht für Unfälle, die aus eigener Unaufmerksamkeit im Feriendorf passieren.
  14. Gefundene Gegenstände sollen in der Direktion abgegeben werden, die sich um deren Rückgabe kümmert.
  15. Ansteckende oder vermutlich ansteckende Krankheiten sollen der Direktion gemeldet werden.
  16. Der Parkplatz befindet sich innerhalb der Anlage. Die Direktion haftet nicht für eventuelle Schäden, die von Unbekannten an den Fahrzeugen verursacht werden.
  17. Hat eine Familie mehr als ein Auto, muss ein Zuschlag von EUR 8,00 pro Tag entrichtet werden. Von 30.07 bis 20.08. ist nur ein Auto pro Familie erlaubt.
  18. Im Fall einer Stornierung: erfolgt die Stornierung 30 Tage vor dem vereinbarten Anreisetag wird die Anzahlung, abzüglich der Reservierungskosten (EUR 50,00) zurückerstattet. Erfolgt die Stornierung innerhalb von 29 bis 15 Tage vor dem vereinbarten Anreisetag, werden 50% abzüglich der Reservierungskosten (EUR 50,00) zurückerstattet. Bei Stornierung ab 14 Tage vor dem vereinbarten Anreisetag, gibt es keine Rückerstattung. Bei frühzeitig abgebrochenem Aufenthalt erfolgt keine Rückerstattung.
  19. Gäste, die sich nicht an die Hausordnung halten und deren Benehmen die Harmonie und den Geist des Feriendorfes stört, werden von der Direktion aus der Anlage verwiesen.
Die Karte des Dorfes
Die detaillierte Karte des Dorfes und alle seine Dienstleistungen.
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